Page 8 - Satzung neu 14.04.2018
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8.  Über  die  Beschlüsse  der  Mitgliederversammlung  ist  unver-
                  züglich ein Protokoll zu erstellen, das vom Versammlungslei-
                  ter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.
              9.  Jedes  stimmberechtigte  Mitglied  hat  eine  Stimme.  Das
                  Stimmrecht ist nicht übertragbar.
              10. Jedes  stimmberechtigte  Mitglied  kann  bis  spätestens  zwei
                  Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Ge-
                  setzlichen Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere An-
                  gelegenheiten  nachträglich  auf  die  Tagesordnung  gesetzt
                  werden. Anträge auf Satzungsänderung sind den Mitgliedern
                  nach Ablauf der Antragsfrist unverzüglich, spätestens 1 Wo-
                  che vor der Mitgliederversammlung zu übersenden. Der Ver-
                  sammlungsleiter  hat  zu  Beginn  der  Mitgliederversammlung
                  die Tagesordnung entsprechend zu ergänzen.
              11. Der Mitgliederversammlung gehören stimmberechtigt an:
                  11.1 die Mitglieder des Gesamtvorstandes des Verbandes,
                  11.2 die Mitglieder des Turnausschusses des Verbandes,
                  11.3 die  Mitglieder  des  Vorstandes  der  Turnerjugend  des
                       Verbandes,
                  11.4 die Mitglieder des Ältestenrates des Verbandes,
                  11.5 Ehrenvorsitzende/-vorstände  und  Ehrenmitglieder  des
                       Verbandes gem. § 23,
                  11.6 vier  von  der  Mitgliederversammlung  der  Turnerjugend
                       gewählte Abgeordnete,
                  11.7 Vorsitz         oder     der       Stellvertreter   der
                       Mitgliedsvereine. Vereine über 200 Mitglieder erhalten je
                       angefangene 100 Mitglieder eine zusätzliche Stimme (§
                       10.3).Die einzelnen Stimmrechte sind nicht übertragbar.
                  11.8 sonstige Mitglieder gem. § 7.

        § 14  Zuständigkeit der Mitgliederversammlung

              Die  Mitgliederversammlung  ist  unter  anderem  für  folgende
              Verbandsangelegenheiten zuständig:
              1.  Entgegennahme  der  Berichte  des  Geschäftsführenden  Vor-
                  standes,
              2.  Entgegennahme des Kassenprüfberichts,
              3.  Entlastung des Gesamtvorstandes,
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