Page 8 - Satzung neu 14.04.2018
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8. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist unver-
züglich ein Protokoll zu erstellen, das vom Versammlungslei-
ter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.
9. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. Das
Stimmrecht ist nicht übertragbar.
10. Jedes stimmberechtigte Mitglied kann bis spätestens zwei
Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Ge-
setzlichen Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere An-
gelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt
werden. Anträge auf Satzungsänderung sind den Mitgliedern
nach Ablauf der Antragsfrist unverzüglich, spätestens 1 Wo-
che vor der Mitgliederversammlung zu übersenden. Der Ver-
sammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung
die Tagesordnung entsprechend zu ergänzen.
11. Der Mitgliederversammlung gehören stimmberechtigt an:
11.1 die Mitglieder des Gesamtvorstandes des Verbandes,
11.2 die Mitglieder des Turnausschusses des Verbandes,
11.3 die Mitglieder des Vorstandes der Turnerjugend des
Verbandes,
11.4 die Mitglieder des Ältestenrates des Verbandes,
11.5 Ehrenvorsitzende/-vorstände und Ehrenmitglieder des
Verbandes gem. § 23,
11.6 vier von der Mitgliederversammlung der Turnerjugend
gewählte Abgeordnete,
11.7 Vorsitz oder der Stellvertreter der
Mitgliedsvereine. Vereine über 200 Mitglieder erhalten je
angefangene 100 Mitglieder eine zusätzliche Stimme (§
10.3).Die einzelnen Stimmrechte sind nicht übertragbar.
11.8 sonstige Mitglieder gem. § 7.
§ 14 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist unter anderem für folgende
Verbandsangelegenheiten zuständig:
1. Entgegennahme der Berichte des Geschäftsführenden Vor-
standes,
2. Entgegennahme des Kassenprüfberichts,
3. Entlastung des Gesamtvorstandes,