Page 10 - Satzung neu 14.04.2018
P. 10
§ 18 Gesamtvorstand
1. Der Gesamtvorstand besteht aus:
1.1 Vorstand Finanzen,
1.2 Vorstand Organisation,
1.3 Vorstand Verwaltung,
1.4 Vorstand Aus- und Weiterbildung,
1.5 Vorstand Turnausschuss,
1.6 Vorstand der Turnerjugend,
1.7 Ehrenvorsitzende/-vorstände,
1.8 Beisitzer - Beauftragte/r für besondere Aufgaben,
1.9 Beisitzer - Beauftragte/r für Aus- und Weiterbildung,
1.10 Beisitzer - Berater/in des Vorstandes,
1.11 Beisitzer - Berater/in des Vorstandes.
2. Aufgaben des Gesamtvorstandes sind insbesondere:
2.1 Die Überwachung der wirtschaftlichen Situation des
Turnverbandes sowie der einzelnen Fachschaften
2.2 Entscheidungen über den Ausschluss von Mitgliedern (§
9.2)
2.3 Empfehlung zur Höhe des Mitgliedsbeitrages (§
10.2) an die Mitgliederversammlung
2.4 Festlegung von Beiträgen, Gebühren und Umlagen (§
10.1)
2.5 Festsetzung von Ordnungsmaßnahmen (§ 11)
2.6 Beschluss über Zahlungen aus Dienstverträgen oder als
Aufwandsentschädigung im Einzelfall (§ 12.5)
2.7 Vergabe von Aufträgen über Tätigkeiten an Dritte (§
12.5)
2.8 Festsetzung von Aufwandspauschalen (§ 12.6)
2.9 Bestätigung der Wahl und Berufung von Fachwarten
2.10 Bestätigung der Ordnung der Turnerjugend ( § 20)
3. Die Mitglieder des Gesamtvorstandes haben in der Sitzung
des Gesamtvorstandes grundsätzlich je eine Stimme. Eh-
renvorsitzende/- vorstände nehmen an den Sitzungen bera-
tend ohne Stimmrecht teil.