Page 10 - Satzung neu 14.04.2018
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§ 18  Gesamtvorstand

              1.  Der Gesamtvorstand besteht aus:
                  1.1  Vorstand Finanzen,
                  1.2  Vorstand Organisation,
                  1.3  Vorstand Verwaltung,
                  1.4  Vorstand Aus- und Weiterbildung,
                  1.5  Vorstand Turnausschuss,
                  1.6  Vorstand der Turnerjugend,
                  1.7  Ehrenvorsitzende/-vorstände,
                  1.8  Beisitzer - Beauftragte/r für besondere Aufgaben,
                  1.9  Beisitzer -  Beauftragte/r für Aus- und Weiterbildung,
                  1.10 Beisitzer - Berater/in des Vorstandes,
                  1.11 Beisitzer -  Berater/in des Vorstandes.

              2.  Aufgaben des Gesamtvorstandes sind insbesondere:
                  2.1  Die  Überwachung  der  wirtschaftlichen  Situation  des
                       Turnverbandes sowie der einzelnen Fachschaften
                  2.2  Entscheidungen über den Ausschluss von Mitgliedern (§
                       9.2)
                  2.3  Empfehlung  zur  Höhe  des  Mitgliedsbeitrages  (§
                       10.2)  an  die Mitgliederversammlung
                  2.4  Festlegung  von  Beiträgen,  Gebühren  und  Umlagen  (§
                       10.1)
                  2.5  Festsetzung von Ordnungsmaßnahmen (§ 11)
                  2.6  Beschluss über Zahlungen aus Dienstverträgen oder als
                       Aufwandsentschädigung im Einzelfall (§ 12.5)
                  2.7  Vergabe  von  Aufträgen  über  Tätigkeiten  an  Dritte  (§
                       12.5)
                  2.8  Festsetzung von Aufwandspauschalen (§ 12.6)
                  2.9  Bestätigung der Wahl und Berufung von Fachwarten
                  2.10 Bestätigung der Ordnung der Turnerjugend ( § 20)
              3.  Die Mitglieder  des Gesamtvorstandes haben  in der Sitzung
                  des  Gesamtvorstandes  grundsätzlich  je  eine  Stimme.  Eh-
                  renvorsitzende/- vorstände nehmen an den Sitzungen  bera-
                  tend ohne Stimmrecht teil.
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