Page 4 - Satzung neu 14.04.2018
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§ 9 Ausschluss aus dem Verband
1. Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied:
1.1 trotz schriftlicher Mahnung sei
Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt,
1.2 grobe Verstöße gegen die Satzung und Ordnungen
schuldhaft begeht,
1.3 in grober Weise den Interessen des Verbandes und
seiner Ziele zuwiderhandelt.
2. Über den Ausschluss entscheidet der Gesamtvorstand auf
Antrag des Geschäftsführenden Vorstandes.
3. Der Antrag auf Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied samt
Begründung zuzuleiten. Das betroffene Mitglied wird aufge-
fordert, innerhalb einer Frist von drei Wochen zu dem Antrag
auf Ausschluss Stellung zu nehmen. Nach Ablauf der Frist ist
vom Gesamtvorstand unter Berücksichtigung einer zugegan-
genen Stellungnahme des betroffenen Mitglieds über den
Antrag erneut zu entscheiden.
4. Der Gesamtvorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit.
5. Der Ausschließungsbeschluss wird mit Bekanntgabe an
das betroffene Mitglied wirksam.
6. Der Beschluss ist dem Mitglied schriftlich mit Gründen mittels
eingeschriebenen Briefes mitzuteilen.
7. Gegen den Ausschließungsbeschluss steht dem betroffenen
Mitglied das Rechtsmittel der Beschwerde an die
Mitgliederversammlung zu. Diese ist innerhalb einer Frist von
zwei Wochen ab Zugang des Ausschließungsbeschlusses
schriftlich an den Gesamtvorstand zu richten. Sie ist zu be-
gründen. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.
8. Über di Beschwer entscheidet di nächste
Mitgliederversammlung.
9. Der Weg zu den ordentlichen Gerichten bleibt unberührt.
§ 10 Beiträge, Gebühren, Beitragszahlung
1. Es ist ein jährlicher Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Daneben
können Verbandsspezifische Beiträge, Umlagen und Gebüh-
ren für besondere Leistungen des Verbandes erhoben wer-
den.
2. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages des Turnverbandes
Aggertal Oberberg wird von der Mitgliederversammlung auf