Page 2 - Satzung neu 14.04.2018
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2.7 Aus- und Weiterbildung sowie Einsatz von
sachgemäß ausgebildeten
Trainern, Referenten und Helfern,
2.8 Pflege und Förderung des Ehrenamtes,
2.9 Beteiligung an Kooperationen mit Verbänden.
§ 4 Gemeinnützigkeit
1. Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützig Zweck im Si des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in ihrer
jeweils gültigen Fassung.
2. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Mittel des Verbandes
dürfen nur zu satzungsmäßigen Zwecken verwendet werden.
3. Der Verband ist parteipolitisch und religiös neutral.
4. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des
Verbandes. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem
Zweck des Verbandes fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
5. Ausscheidende Mitglieder haben gegen den Verband
keine Ansprüche auf Zahlung des Wertes eines Anteils am
Verbandsvermögen.
§ 5 Verbandsmitgliedschaften
1. Der Verband ist Mitglied in den für die betriebenen Sport-
arten zuständigen Dachverbänden.
2. Der Verband erkennt die Satzungen, Ordnungen und Wett-
kampfbestimmungen der Dachverbände als verbindlich an.
3. Um die Durchführung der Verbandsaufgaben zu ermögli-
chen, kann der Gesamtvorstand, auf Vorschlag des Ge-
schäftsführenden Vorstandes, den Eintritt und Austritt zu
Fachverbänden beschließen.
4. Der Verband hat das Recht auf Mitgliedschaft in anderen In-
stitutionen.